PULVO Neomycin Puderspray

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PZN: 06309394

Außer Handel

PULVO Neomycin Puderspray

  • Hersteller: URGO GMBH
  • Darreichungsform: Spray
  • Zuzahlungsbefreit: Nein
  • Apothekenpflichtig: Ja
  • Verschreibungspflichtig: Ja

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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